Präqualifikation / Eignungsnachweise
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Eintragung des Firmen-/ Wohnsitzes in der Handwerksrolle, im Berufsregister oder im Register der IHK, Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes entsprechend des Gesetzes zur Eindämmung illegaler Beschäftigung, Nachweis über die technische Ausrüstung, das technische Personal und Leitung.