Präqualifikation / Eignungsnachweise
Der Bewerber hat den Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nach § 6a VOB/A zu erbringen bzw. die Bescheinigung der Präqualifikation des Unternehmens vorzulegen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen mit Angebotsabgabe das Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ ausgefüllt einreichen.