Präqualifikation / Eignungsnachweise
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit auf Verlangen Angaben nach § 6 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe a bis i VOB/A (bzw. Präqualifikationsverzeichnis) und zu den für die Ausführung vorgesehenen Personal und der Ausrüstung zu machen.
Mit dem Angebot sind folgende Eignungsnachweise vorzulegen: - gem. Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen Formblatt 216 - Nachweis der Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen nach M VAS 1999