Compliance / Steuer / Tariftreue
Eigenerklärungen über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung.
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG und Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft ist vor Auftragserteilung auf Anforderung vorzulegen.