Präqualifikation / Eignungsnachweise
Die Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG). Hinweis auf § 8 ThürVgG: Die Eigenerklärung zum ThürVgG ist der Vergabestelle mit Abgabe des Angebotes vorzulegen. Es können nur Angebote gewertet werden, welchen diese Eigenerklärung beigefügt ist.