AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 25.05.2026 21:58 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/25341674/

Vergebener Auftrag - Straßenbeleuchtung Wohngebiet Merzdorf - Mitverlegung des Leerrohres für die Straßenbeleuchtung

Notice-ID: 25341674

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadtverwaltung Riesa
Veröffentlicht
12.05.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
CPV-Code
45 — Bauleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
VOB (Bauleistungen)

Beschreibung

1. Allgemeine Informationen: Titel: Vergebener Auftrag - Straßenbeleuchtung Wohngebiet Merzdorf - Mitverlegung des Leerrohres für die Straßenbeleuchtung 2. Auftraggeber: Name des Auftraggebers: Stadtverwaltung Riesa; Bereich/Abteilung: Stadtbauamt, Vergabestelle; Straße, Hausnummer: Rathausplatz 1; PLZ: 01589; Ort: Riesa; Land: Deutschland; Telefon: +49 3525700308; E-Mail: kerstin.bergmann@stadt-riesa.de; Internet-Adresse: https://riesa.de/ 3. Vergabeverfahren: Vergabeart/Rechtsrahmen: Freihändige Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb - VOB/A; Vergabenummer: F/B/31/2026 4. Auftragsgegenstand: CPV-Code: 44141100-1; Art und Umfang der Leistung: Straßenbeleuchtung Wohngebiet Merzdorf - Mitverlegung des Leerrohres für die Straßenbeleuchtung (im Rahmen der Netzertüchtigung) 5. Ausführungsort: Offizielle Bezeichnung: Wohngebiet Merzdorf; PLZ: 01591; Ort: Riesa; Land: Deutschland 6. Ausführungszeitraum: Zeitraum der Ausführung: Mai bis Dezember 2026 7. Auftragnehmer: Name des Auftragnehmers: Stadtwerke Riesa GmbH; Straße, Hausnummer: Alter Pfarrweg 1; PLZ: 01587; Ort: Riesa; Land: Deutschland 8. Zusätzliche Angaben: Datum, bis zu dessen Ablauf die Bekanntmachung sichtbar bleiben soll: 12.11.2026 Straßenbeleuchtung/ Beleuchtungsanlagen im Freien

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).