Präqualifikation / Eignungsnachweise
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen.
Legt der Bieter mit dem Angebot eine aktuelle Bescheinigung der Eintragung der Präqualifizierungsdatenbank für Liefer- und Dienstleistungen (AVPQ bzw. PQ-VOB) vor, entfällt die Notwendigkeit der Vorlage der o.g. Nachweise