AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 13.06.2026 23:13 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/25387286/

VB GE Eisenach Gbf

Notice-ID: 25387286

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
DB InfraGO AG ? Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Veröffentlicht
22.05.2026
Frist (Submission)
24.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung (national)
CPV-Code
45234100 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
VOB (Bauleistungen)

Beschreibung

Bahnhof Eisenach, Gleis 308 Gleiserneuerung (GE) mit vollständiger Bettungserneuerung (BE) (706 m) - Baufeldfreimachung - vollständige Bettungserneuerung - Herstellung Randwege (749 m) - Schotterlieferung (2.095 t) - Schienen schleifen (1.432 m) - Belastungsstopfgang - Sicherungsleistungen und bauaffine Dienstleistungen - Kampfmittelräumarbeiten Bahnhof Eisenach, Gleis 310 Gleiserneuerung (GE) mit vollständiger Bettungserneuerung (BE) (664 m) - Baufeldfreimachung - vollständige Bettungserneuerung - Herstellung Randwege 1.328 m) - Schotterlieferung (1.965 t) - Schienen schleifen (1.348 m) - Belastungsstopfgang - Sicherungsleistungen und bauaffine Dienstleistungen - Kampfmittelräumarbeiten Bahnhof Eisenach, Gleis 318 Gleiserneuerung (GE) mit vollständiger Bettungserneuerung (BE) (560 m) - Baufeldfreimachung - vollständige Bettungserneuerung - Einbau PSS mit Geotextil (100 m) - Neuverlegung Kabeltrog (206 m) - Herstellung Randwege (656 m) - Schotterlieferung (1.640 t) - Schienen schleifen (1.120 m) - Belastungsstopfgang - Sicherungsleistungen und bauaffine Dienstleistungen - Kampfmittelräumarbeiten VB GE Eisenach Gbf

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).