AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 05.06.2026 03:02 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/25388996/

Tranzparenzbekanntmachung

Notice-ID: 25388996

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Itzehoe
Veröffentlicht
26.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Vergabeverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb (national)
CPV-Code
72 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
UVgO (Unterschwelle)

Beschreibung

Die Stadt Itzehoe beabsichtigt, ihre Stadtbibliothek mit Selbstverbuchungs- und Open Library-Technik nach Dänischem Vorbild auszustatten. Im Rahmen einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb werden in Kürze folgende Leistungen ausgeschrieben: Lieferung, Installation, Integration und betriebsfertige Einrichtung der technischen Ausstattung (einschließlich Software) Konvertierung des Medienbestandes (Einbringen von RFID-Etiketten) Lieferung von RFID-Etiketten Lieferung von Benutzungsausweisen Abschluss eines Service- und Wartungsvertrages für 4 Jahre Die Stadtbibliothek verfügt über rund 42.000 Medieneinheiten. Eine Inbetriebnahme der Technik ist spätestens zum 01.10.2026 vorgesehen. Diese Bekanntmachung dient zur Sicherstellung der Veröffentlichungspflicht bei Binnenmarktrelevanz.Sofern Sie Interesse an der Leistungserbringung bekunden möchten, muss dies bis zum 12.06.2026/ 12.00 Uhr erfolgen. Danach ist der Versand der Ausschreibungsunterlagen vorgesehen. Bitte senden Sie zur Interessensbekundung eine Nachricht an vergabestelle@itzehoe.de. Ich weise darauf hin, dass im Rahmen des Vergabeverfahrens eine Referenz gefordert wird, mit der nachgewiesen wird, dass o. g. Leistungen in den letzten 3 Kalenderjahren bei mindestens einer öffentlichen Bibliothek erbracht wurden. Open Library, Bücherei, RFID,

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).