AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/25421580) · Abgerufen am 05.11.2026 01:26 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/25421580/

Kampfmittelräumung nach DIN 18 299 - KKE 211D - Vergabe-Nr.: 985/2026

Notice-ID: 25421580

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, Straße des 17. Juni 112, 10623 Berlin - Mail: nadine.bethke@bbr.bund.de
Veröffentlicht
03.06.2026
Frist (Submission)
01.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Beabsichtigte Beschränkte Ausschreibung
CPV-Code
45111200-0 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
VOB (Bauleistungen)

Beschreibung

Die vorstehende Veröffentlichung dient a usschließlich der für den Auftraggeber vorgeschriebenen Information nach §20 Abs. 4 VOB/A. Sie beinhaltet keine Aufforderung zur Interessenbekundung. Es handelt sich um eine beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungnach VOB. Bundespräsidialamt, Spreeweg 1, 10557 Berlin Kampfmitteleräumung für die Vorgezogenen Maßnahmen: Die Bergung der im Rahmen der Luftbildauswertung ermittelten Einzelmerkmale ausgenommen die Bestandsgebäude im gesamten Projektgebiet (ca. 76.000 qm). Im Außenbereich die kampfmitteltechnische Baubegleitung der Archäologischen Arbeiten, die Voruntersuchung der Leitungstrassen, Untersuchung der Wurzelbereiche von ca. 60 Bäumen kampfmitteltechnische Baubegleitung von Tiefbauarbeiten im Umfeld des Gebäudes A, des Gebäudes B und des Gebäudes C kampfmitteltechnische Voruntersuchung im Bereich des Eingangsgebäudes von Gründungstrassen mittels Bohrlochsondierung. Ausführungszeit 10/2026 – 12/2028 Kampfmittelräumung nach DIN 18 299 - KKE 211D

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).