AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 19.06.2026 14:51 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/25468256/

Mobile Brandmeldeanlage Ischtar-Tor nach DIN 18 299, 18 382 - VE B-450-29 - Vergabe-Nr.: 803/2026

Notice-ID: 25468256

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, Straße des 17. Juni 112, 10623 Berlin - Mail: nadine.bethke@bbr.bund.de
Veröffentlicht
16.06.2026
Frist (Submission)
01.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Beabsichtigte Beschränkte Ausschreibung
CPV-Code
45312100-8 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
VOB (Bauleistungen)

Beschreibung

Die vorstehende Veröffentlichung dient a usschließlich der für den Auftraggeber vorgeschriebenen Information nach §20 Abs. 4 VOB/A. Sie beinhaltet keine Aufforderung zur Interessenbekundung. Es handelt sich um eine beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungnach VOB. Pergamonmuseum, Bodestraße 1-3, 10178 Berlin Im Bauabschnitt B des Pergamonmuseums ist im Ischtar-Tor (Exponat) eine mobile Brandmeldeanlage auszuführen. KG 456 Gefahrenmeldeanlagen - Fahrbares Systemgerüst 1 St, - Funk-Brandmeldezentrale 1 St, - Funk-Feuerhandmelder mit Batterie, akustischem und optischem Alarmgeber 9 St, - Funk-Rauchmelder mit Batterie 97 St, - Funk-Verstärker 3 St, - Laufkartendepot 1 St, - Laufkarten 23 St, - Werkplanung, Dokumentation, Kennzeichnung, - Wartung 3-, 6-, 12-monatig über 10 Jahre, - Bereitschaftsdienst zur Störungsbeseitigung, - Rückbau. Ausführungszeitraum: Leistungsbeginn: 01.09.2026 Beginn Ausführung: 27.10.2026 Beginn Betrieb mobile Brandmeldeanlage Ischtar-Tor: 02.11.2026 Fertigstellung: 30.07.2036 mobile Brandmeldeanlage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).