AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 06.07.2026 22:50 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/25468994/

Einsatztaktisches Funk- und Kommunikationssystem für die Feuerwehr

Notice-ID: 25468994

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Südharz Vergabestelle
Veröffentlicht
16.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Vergabeverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb (national)
Branche
Telekommunikation

Beschreibung

Nationale Ausschreibung nach UVgO Vorinformation 1. Öffentlicher Auftraggeber Name und Anschrift: Vergabestelle Hüttenhof 1 06536 Südharz Telefonnummer: +49 34651389378 E-Mail: maria.boehning@gemeinde-suedharz.de Faxnummer: +49 34651389112 Internet: www.gemeinde-suedharz.de 2. Vergabeverfahren Verhandlungsvergabe Rechtsrahmen: UVgO 3. Auftragsgegenstand: einsatztaktisches Funk- und Kommunikationssystem für die Feuerwehr 4. Ort der Ausführung 06536 Südharz 5. Art und voraussichtlicher Umfang der Leistung: Für die Feuerwehr der Gemeinde Südharz wird die Anschaffung eines Funkkoffers geplant, der sowohl technisch als auch den aktuellen Anforderungen des BOS-Digitalfunks entspricht. Geplant sind der Erwerb von Funkgeräten, die Installation von Funkanschaltungen, die Einrichtung von Kommunikationsarbeitsplätzen inklusive Software, sowie der Einsatz von Antennentechnik und Netzwerktechnik. Darüber hinaus umfasst die Maßnahme auch die erforderliche Konfiguration, Inbetriebnahme und Schulung des Personals. 6. Voraussichtlicher Zeitraum der Ausführung: Fertigstellung der Leistungen bis: 31.10.2026 Dauer der Leistung: ggf. Beginn der Ausführung: 7. Sonstiges: Antennenanlagen,Feuerwehrfahrzeuge,Bekleidung/ Textilwaren,Funktechnik/ Peiltechnik

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).