Präqualifikation / Eignungsnachweise
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung eine direktabrufbare Eintragung in ein allgemein zugängliches Präqualifikationsverzeichnis vorzulegen. Der Nachweis der Eignung kann auch durch eine Eigenerklärung gemäß Formblatt (124LD - Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen) erbracht werden.
Eigenerklärung – wirtschaftliche Beziehungen nach Russland (Formblatt)