Referenzen
Der zuständige Fachanwalt (m/w/d) muss für den Fall einer Verhinderung über einen ständigen Vertreter (m/w/d) verfügen. Der Vertreter (m/w/d) muss kein Fachanwalt (m/w/d) zu dem Thema sein, sondern kann ein im vergleichbaren Tätigkeitsfeld kundiger Anwalt sein.