AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 06.07.2026 06:19 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/25536024/

Beabsichtigte Vergabe zur Beschaffung von forstlichen Anbaugeräten am Standardtraktor für die Landesforstanstalt M-V

Notice-ID: 25536024

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Stammdaten

Auftraggeber
Zentrale der Landesforstanstalt M-V
Veröffentlicht
02.07.2026
Frist (Submission)
13.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
CPV-Code
16800000-3 — Landwirtschaftliche Maschinen
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rechtsgrundlage
UVgO (Unterschwelle)

Beschreibung

Die Landesforstanstalt M-V beabsichtigt die Vergabe zur Beschaffung von forstlichen Anbaugeräten am Standardtraktor an Unternehmer. Los 1: Lieferung von einem Böschungsmulcher/Auslegemulcher (Kettenmulcher) Los 2: Lieferung von einem Wiesenmulcher (schwere Ausführung) Los 3: Lieferung von einer Scheibenegge X-Form (schwere Ausführung) Los 4: Lieferung von einem Forststreifenpflug ASP-2 (oder gleichwertig) mit Andruckwalzen Los 5: Lieferung von vier Böschungsmulchern/Auslegemulchern (schwere Ausführung) Los 6: Lieferung von einer Palettengabel 1.300 mm Los 7: Lieferung von zwei Palettengabeln 1.500 mm Los 8: Lieferung von einer Palettengabel 1.800 mm Los 9: Lieferung von zwei Schwergutschafeln für Frontlader 1.600 mm Los 10: Lieferung von drei Schwergutschaufeln für Frontlader 1.800 mm Los 11: Lieferung von einer Schwergutschaufel für Frontlader 2.000 mm Los 12: Lieferung einer Heckenschere für den Anbau am Frontlader Los 13: Lieferung von einem Aufwickelgerät für Wildzäune "Maxwald" oder gleichwertig Schwergutschaufel, Palettengabel, Scheibenegge, Streifenpflug, Mulcher

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).