Präqualifikation / Eignungsnachweise
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen: Bestätigende Eignungsunterlagen aus dem Formblatt VHB 124, sowie eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung
Die Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG). Hinweis auf § 8 ThürVgG: Die Eigenerklärung zum ThürVgG ist der Vergabestelle mit Abgabe des Angebotes vorzulegen. Es können nur Angebote gewertet werden, welchen diese Eigenerklärung beigefügt ist.