Präqualifikation / Eignungsnachweise
Der Nachweis zur Eignung gem. VOB/A 2019 6a Abs. 2 kann durch Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) vorzulegen.