AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 14.07.2026 14:09 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/25570910/

Sanierung Sportlerheim einschl. Außenanlagen in Zwochau

Notice-ID: 25570910

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Wiedemar
Veröffentlicht
10.07.2026
Frist (Submission)
01.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung (national)
CPV-Code
45 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
VOB (Bauleistungen)

Beschreibung

Die Auftraggeber Gemeinde Wiedemar, Hallesche Straße 38, 04509 Wiedemar, Deutschland, Gemeinde Wiedemar, Halleschen Straße 38, 04509 Wiedemar, Deutschland, Gemeind Wiedemar, Hallesche Straße 38, 04509 Wiedemar, Deutschland, Gemeinde Wiedemar, Hallesche Straße 38, 04509 Wiedemar, Deutschland, Gemeinde Wiedemar, Hallesche Straße 38, 04509 Wiedemar, Deutschland, Gemeinde Wiedemar, Hallesche Straße 38, 04509 Wiedemar, Deutschland geben in dem Vergabeverfahren mit der Vergabenummer B01/2026 zu der am 05.06.2026 06:38 Uhr auf www.evergabe.de (Vergabe-ID: 3398101) veröffentlichten Bekanntmachung mit dem Titel "Sanierung Sportlerheim einschl. Außenanlagen in Zwochau" folgendes bekannt: Sehr geehrte Damen und Herren, die Gemeinde Wiedemar hebt folgende Lose oben genannter Ausschreibung auf: Los 11 Tischlerarbeiten - Es ist nur 1 Angebot eingegangen, welches als unwirtschaftlich abgelehnt wurde. Los 13 HLS - Es ist kein Angebot eingegangen. mit freundlichen Grüßen Christopher Piehl Bauamt Gemeinde Wiedemar Komplettleistung Hochbau (Sanierung),Baumeisterarbeiten,Trockenbau,Tischler/ Innenausbau/ Einbaumöbel,Fliesen/ Platten,Heizung,Sanitär,Elektro ,Klimatechnik-/ Lüftungstechnik

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).