AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 14.07.2026 18:48 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/25571106/

Erstellung einer Studie zum Thema: OT-Mitgliedschaften in Arbeitgeberverbänden - It takes two to tango

Notice-ID: 25571106

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Friedrich-Ebert-Stiftung e.V.
Veröffentlicht
10.07.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
CPV-Code
50 — Reparatur und Instandhaltung
Branche
Beratung & Dienstleistungen

Beschreibung

a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Name und Anschrift: Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. FuO/ Zentrale Dienste Berlin, Vergabestelle Hiroshimastr. 17 10785 Berlin Telefonnummer: E-Mail: vergabestelle@fes.de Faxnummer: +49 30 26935 9235 Internet: https://www.fes.de/ b) Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb (vergebener Auftrag nach UVgO) c) Art und Umfang der Leistung: Um diese politischen Ansätze/Maßnahmen zu identifizieren, ist zunächst mehr grundlegendes Wissen über Daten, Fakten und Motivationen zu OT-Mitgliedschaften notwendig. Da die aktuelle Datenlage zu OT-Mitgliedschaften und der Organisationsfähigkeit von Arbeitgeberverbänden sehr dürftig ist (Deutscher Bundestag 2024), beauftragt die Friedrich-Ebert-Stiftung eine Studie, deren unmittelbare Zielsetzung es ist, bei diesem Thema mehr Licht ins Dunkle zu bringen. d) Zeitraum der Leistungserbringung: Lieferung/Ausführung ab: Lieferung/Ausführung bis: Lieferort: Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. Analyse, Planung und Beratung Referat Politische Bildung und Impulse Hiroshimastr. 17 10785 Berlin e) beauftragtes Unternehmen: 1. Auftragnehmer: Universität Jena Carl-Zeiß-Platz 3 07743 Jena Beratung/ Gutachten/ Studie (Gesellschaft/ Soziales)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).