Präqualifikation / Eignungsnachweise
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen: Eigenerklärung zur Eignung (124) oder Nachweis der Präqualfikation.
Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz;