Präqualifikation / Eignungsnachweise
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gemäß VOL/A § 6 Abs. 3 Angaben zu machen.
Ersatzweise ist die Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer-Lieferanten-Verzeichnis (ULV) der Auftragsberatungsstelle Sachsen vorzulegen.