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Haßleben - Neue Anlage und Am Rieth - SWK, RWK und TWL - 1. BA
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Der Auftraggeber Abwasserzweckverband Finne, Bahnhofstraße 28, 99610 Sömmerda, Deutschland gibt in dem Vergabeverfahren mit der Vergabenummer 2026 AW 0003 zu der am 12.06.2026 11:20 Uhr auf www.evergabe.de (Vergabe-ID: 3403423) veröffentlichten Bekanntmachung mit dem Titel "Haßleben - Neue Anlage und Am Rieth - SWK, RWK und TWL - 1. BA" folgendes bekannt: Das Vergabeverfahren wird gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 VOB/A aufgehoben. Die angebotenen Preise lagen weit über dem Ansatz der für das Vergabeverfahren erstellten Kostenberechnung. Allein beim (größten) LV-Teil (Abwasser) betrug die Überschreitung (Vergleich Kostenberechnung, günstigster Angebotspreis) über 58%. Auch beim Gesamtpreis lag eine deutliche Überschreitung vor, so dass sich nach § 16d Abs. 1 Nr. 1 VOB/A eine Zuschlagserteilung verbietet (mit der Folge der Aufhebung nach § 17 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A). Darüber hinaus ist - unter Berücksichtigung der Kostenüberschreitung - die Finanzierung der Baumaßnahme nicht gesichert. Auch das zwingt zu einer Aufhebung des Verfahrens gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A. Gemäß § 17 Abs. 2 VOB/A wird mitgeteilt, dass die Vergabestelle beabsichtigt, die Maßnahme im kommenden Jahr (2027) gemeinsam mit dem geplanten Bauabschnitt 2 neu auszuschreiben. Dieses Vorhaben steht aber noch unter dem Vorbehalt der Sicherung der Finanzierung. Straßenbau,Entwässerungskanäle,Trinkwasserleitungen
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Aufhebung des Vergabeverfahrens wegen überhöhter Angebotspreise und unsicherer Finanzierung.
- Die Maßnahme umfasst Straßenbau, Entwässerungskanäle und Trinkwasserleitungen im ersten Bauabschnitt.
- Eine Neuausschreibung ist für das kommende Jahr (2027) geplant, vorbehaltlich der Finanzierungssicherung.
- Bieter sollten die Kostenberechnung und die Finanzierungslage bei zukünftigen Angeboten genau prüfen.
Das Vergabeverfahren für den ersten Bauabschnitt der Maßnahmen "Neue Anlage und Am Rieth" (SWK, RWK und TWL) wurde aufgehoben, da die Angebotspreise die Kostenberechnung erheblich überschritten und die Finanzierung nicht gesichert war.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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