Präqualifikation / Eignungsnachweise
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt ''Eigenerklärung zur Eignung'' vorzulegen.
Der Nachweis der Eignung kann mit der vom Auftraggeber direkt abrufbaren Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen.
Zum vorläufigen Nachweis der Eignung ist mit Angebotsabgabe das Formblatt 124-GS Eignungserklärung 2026 für nicht präqualifizierte Unternehmen vom Bieter, allen Nachunternehmern und ggf. Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen.
Alternativ kann der Nachweis durch Präqualifizierung erfolgen.
Darüber hinaus hat der Bestbieter/Zuschlagsaspirant zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit folgende Unterlagen auf gesondertes Verlangen einzureichen (NICHT mit dem Angebot):
Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz