Vor-Ort-Begehung / Besichtigung
Für dieses Vergabeverfahren findet eine verpflichtende Ortsbegehung statt. Näheres hierzu siehe LV. Wer bereits vor dem Korrekturzyklus an der Ortsbesichtigung teilgenommen hat, muss keine erneute Ortsbesichtigung durchführen. Hier kann die Teilnahmebescheinigung von dieser bereits stattgefundenen Ortsbesichtigung eingereicht werden.