Präqualifikation / Eignungsnachweise
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt ''Eigenerklärung zur Eignung'' vorzulegen.
Die "Eigenerklärung zur Eignung (Formular 124)" beinhaltet folgende Angaben:
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:
Sofern die im Präqualifizierungsverzeichnis vorliegenden Referenzen nicht mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, sind entsprechend vergleichbare Referenzen vom präqualifizierten Bieter bereits mit dem Angebot als Einzelnachweise vorzulegen.
Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
Ersatzweise gilt auch die Eintragung in das ULV der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt, Sachsen, Brandenburg und Thüringen sowie AVPQ für die entsprechende Leistung.