Präqualifikation / Eignungsnachweise
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:
Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen