AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/286847) · Abgerufen am 31.10.2026 06:49 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/256b7b4e-deb7-4d63-a6cc-f7afc29a977f/

Deklaration von Auffüllböden und Schadstoffanalyse von Abbruchmaterial

Notice-ID: 256b7b4e-deb7-4d63-a6cc-f7afc29a977f · Procedure-ID: 6767b2fe-d99c-44fb-8598-3d60aca536a4

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Augsburg, Augsburg
Veröffentlicht
25.11.2025
Frist (Submission)
19.01.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90740000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätztes Rahmen-Volumen
109.244 €
Rahmen-Maximum
200.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Rahmenvereinbarung über Deklaration von Auffüllböden und Schadstoffanalyse von Abbruchmaterial Für den Neubau (Bauteil 2 - BT2 ) und die derzeit laufende Generalsanierung (Bauteil 1 - BT1) des Staatstheaters Augsburg sind begleitende Schadstoffbeprobungen erforderlich. - In-situ-Beprobungen im Bestandsgebäude auf Anforderungen durch die Objektüberwachung oder Fachbauleitung (BT 1) - Beprobung von Haufwerken (Abbruchmaterial) auf einer Zwischenlagerfläche* (BT 1) - Beprobung von Erdaushubmaterial auf der Baustelle oder auf einer Zwischenlagerfläche* (BT 2) * im Umkreis von Augsburg, max. 10 km von Baustelle entfernt ---- Durchführung der Entnahmen, Analytik der Proben sowie jeweiliger Bericht zum Untersuchungsergebnis. Die ursprüngliche Substanz des Großen Hauses des Theaters Augsburg stammt aus dem Jahre 1877. Die Baukonstruktion erfolgte im Wesentlichen in Ziegelbauweise. Eine erste maßgebliche Umgestaltung und Erweiterung (besonders im Bereich der Bühne, der Hinterbühne und des Hauptportals) erfolgte in den 1930er Jahren, bei der auch vermehrt Konstruktionen in Beton und Stahl eingesetzt wurden. Nach der schwerwiegenden Zerstörung im zweiten Weltkrieg durch Bombentreffer 1944, bei der vom ursprünglichen Bauwerk fast nur noch die Grund- und Außenmauern erhalten blieben, erfolgte ab 1952 bis 1956 ein Wiederaufbau. Der Aufbau erfolgte auf den noch erhaltenen Grundmauern in verschiedenen Bauweisen aus Mauerwerk, Beton und Stahl. Der Bühnenturm sowie das Dachtragwerk des Zuschauerhauses wurden aus Stahlfachwerk errichtet. In der folgenden Zeit gab es außer zwei Erneuerungsmaßnahmen an der Bühnenmaschinerie (1989-1990) keine wesentlichen baulichen Eingriffe mehr. Es wird eine Rahmenvereinbarung i.S.d. § 21 VgV vergeben. Die konkreten Beprobungen werden durch Einzelabrufe aus der Rahmenvereinbarung (Einzelauftrag) zu den in diesem Vertrag, den im LV geregelten Positionen und den vom Bieter angebotenen Einzelpreise beauftragt. Die Einzelabrufe werden von der Gesamtprojektleitung, der Bauüberwachung und/oder der Fachbauleitung getätigt. Der Einzelabruf ist in Textform zu bestätigen. Abgerechnet und vergütet wird die vom Auftraggeber tatsächlich abgerufen Anzahl an Einzelabrufen der nachfolgenden Positionen. Die angegebenen Vordersätze sind rein hypothetisch und dienen nur der Vergleichbarkeit der Angebote. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Einzelabrufen während der Vertragslaufzeit. Hinweis: Die Rechnungsstellung ist nach Bauteilen BT1 und BT2 aus förderrechtlichen Gründen getrennt zu erstellen.

Vertragslaufzeit

Beginn
30.01.2026
Ende
23.12.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage
Eilverfahren
Ja — verkürzte Mindestfristen

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).