Präqualifikation / Eignungsnachweise
Der Nachweis der Eignung kann mit der Eintragung beim PQ-Verein oder in die ULV-Liste ABSt S-A erfolgen. Bei Vorlage eines gültigen Nachweises über eine Präqualifikation bzw. unter Angabe einer gültigen Präqualifikationsnummer gelten die bei der zuständigen Präqualifizierungsstelle hinterlegten Nachweise und Erklärungen als erbracht.