Präqualifikation / Eignungsnachweise
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt ''Eigenerklärung zur Eignung'' vorzulegen.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:
für 2 vergleichbare Leistungen je eine Bescheinigung über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis z.B. auf FB 444 VHB Bund (bei Bietergemeinschaft/ ARGE gemeinsam)
Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz (bei Bietergemeinschaft/ ARGE von jedem Mitglied)
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.