Präqualifikation / Eignungsnachweise
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt ''Eigenerklärung zur Eignung'' vorzulegen.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:
Insofern aus den Bescheinigungen kein Gültigkeitszeitraum hervor geht, darf zum Zeitpunkt der Anforderung, die entsprechende Bescheinigung NICHT ÄLTER ALS EIN JAHR sein.
Insofern aus der Bescheinigung kein Gültigkeitszeitraum hervor geht, darf zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung oder zum Zeitpunkt der Anforderung, die entsprechende Bescheinigung NICHT ÄLTER ALS EIN JAHR sein.