Präqualifikation / Eignungsnachweise
Im Falle der Präqualifikation entfallen die v. g. Eigenerklärung und die Benennung von Referenzen. Diese Unternehmen haben jedoch einen entsprechenden Nachweis der Präqualifikation vorzulegen. Akzeptiert wird die Eintragung in das ULV der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt, Sachsen, Brandenburg und Thüringen oder im AVPQ für die entsprechende Leistung.