Betrieb und Weiterentwicklung von ZenDiS-Produkten
Zentrum für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung GmbH (ZenDiS) · Bochum · Nordrhein-Westfalen
Beschreibung
Die Zentrum für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung GmbH (ZenDiS) wurde im Dezember 2022 als gemeinsame Initiative von Bund und Ländern unter Federführung des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat (BMI) gegründet. Ziel der ZenDiS ist es, die öffentliche Verwaltung beim Umstieg auf Open-Source-Software zu unterstützen und damit die Digitale Souveränität zu stärken. Als Kompetenz- und Servicezentrum fördert ZenDiS die (Weiter-)Entwicklung und Bereitstellung von Open-Source-Lösungen für die öffentliche Verwaltung. Im Rahmen dieser Zielsetzung führt der Auftraggeber ein EU-weites offenes Verfahren gemäß § 15 VgV zur Vergabe mehrerer Lose durch. Die Ausschreibung dient der Sicherstellung eines stabilen Betriebs sowie der nutzerzentrierten Weiterentwicklung und Kommunikation der von ZenDiS verantworteten Plattformen und Produkte. Die Leistungen werden im Rahmen von Rahmenvereinbarungen oder Einzelabrufen erbracht und orientieren sich an hohen Anforderungen an Sicherheit, Datenschutz (DSGVO) und Qualität (BSI IT-Grundschutz).
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Vergabe von Dienstleistungen für den Betrieb und die Weiterentwicklung von Open-Source-Produkten der ZenDiS.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Die Leistung wird im Rahmen eines offenen Verfahrens mit vorheriger Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß § 15 VgV ausgeschrieben. Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot abgeben. Mit dem Angebot sind die geforderten Erklärungen und Nachweise einzureichen. Die Angebote werden zunächst in formaler Hinsicht geprüft. Angebote, die nicht fristgerecht eingegangen sind, unvollständig sind oder die formellen Anforderungen nicht erfüllen, werden nicht zur Wertung zugelassen. Für den Fall fehlender, unvollständiger oder sonst fehlerhafter Angebote bzw. Angebotsbestandteile behält sich die Vergabestelle vor, die betroffenen Bieter unter Beachtung der Grundsätze der Gleichbehandlung und des Wettbewerbs aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle hierzu nicht verpflichtet ist und das Fehlen geforderter Unterlagen oder Angaben zum Ausschluss des betroffenen Angebots führen kann. Die Auftraggeberin wird dabei die vergaberechtlichen Grundsätze - insbesondere Gleichbehandlung und Transparenz - stets angemessen berücksichtigen. Die Berücksichtigung nachgereichter Unterlagen ist zudem ausgeschlossen, wenn dadurch die Wertungsreihenfolge beeinträchtigt werden könnte. Die Bieter haben daher sorgfältig darauf zu achten, dass die Angebote alle erforderlichen Angaben, Nachweise und Erklärungen enthalten. Hinweis: Es finden im Rahmen des offenen Verfahrens keine Verhandlungen über die Angebote statt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt anhand der in den Vergabeunterlagen festgelegten Zuschlagskriterien.“
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.364 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Verfahrensverlauf
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vergabeergebnis
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