Offenes Verfahren Frist abgelaufen Dienstleistungsauftrag IT & Digitalisierung EU-Oberschwelle 4 Lose

Betrieb und Weiterentwicklung von ZenDiS-Produkten

Zentrum für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung GmbH (ZenDiS) · Bochum · Nordrhein-Westfalen

Beschreibung

Die Zentrum für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung GmbH (ZenDiS) wurde im Dezember 2022 als gemeinsame Initiative von Bund und Ländern unter Federführung des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat (BMI) gegründet. Ziel der ZenDiS ist es, die öffentliche Verwaltung beim Umstieg auf Open-Source-Software zu unterstützen und damit die Digitale Souveränität zu stärken. Als Kompetenz- und Servicezentrum fördert ZenDiS die (Weiter-)Entwicklung und Bereitstellung von Open-Source-Lösungen für die öffentliche Verwaltung. Im Rahmen dieser Zielsetzung führt der Auftraggeber ein EU-weites offenes Verfahren gemäß § 15 VgV zur Vergabe mehrerer Lose durch. Die Ausschreibung dient der Sicherstellung eines stabilen Betriebs sowie der nutzerzentrierten Weiterentwicklung und Kommunikation der von ZenDiS verantworteten Plattformen und Produkte. Die Leistungen werden im Rahmen von Rahmenvereinbarungen oder Einzelabrufen erbracht und orientieren sich an hohen Anforderungen an Sicherheit, Datenschutz (DSGVO) und Qualität (BSI IT-Grundschutz).

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: IT & Digitalisierung

Vergabe von Dienstleistungen für den Betrieb und die Weiterentwicklung von Open-Source-Produkten der ZenDiS.

Das EU-weite offene Verfahren richtet sich an erfahrene Anbieter mit hohen Anforderungen an Sicherheit, Datenschutz (DSGVO) und Qualität (BSI IT-Grundschutz). Die Leistungen werden im Rahmen von Rahmenvereinbarungen oder Einzelabrufen erbracht.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Verfahrensmerkmale

„Die Leistung wird im Rahmen eines offenen Verfahrens mit vorheriger Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß § 15 VgV ausgeschrieben. Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot abgeben. Mit dem Angebot sind die geforderten Erklärungen und Nachweise einzureichen. Die Angebote werden zunächst in formaler Hinsicht geprüft. Angebote, die nicht fristgerecht eingegangen sind, unvollständig sind oder die formellen Anforderungen nicht erfüllen, werden nicht zur Wertung zugelassen. Für den Fall fehlender, unvollständiger oder sonst fehlerhafter Angebote bzw. Angebotsbestandteile behält sich die Vergabestelle vor, die betroffenen Bieter unter Beachtung der Grundsätze der Gleichbehandlung und des Wettbewerbs aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle hierzu nicht verpflichtet ist und das Fehlen geforderter Unterlagen oder Angaben zum Ausschluss des betroffenen Angebots führen kann. Die Auftraggeberin wird dabei die vergaberechtlichen Grundsätze - insbesondere Gleichbehandlung und Transparenz - stets angemessen berücksichtigen. Die Berücksichtigung nachgereichter Unterlagen ist zudem ausgeschlossen, wenn dadurch die Wertungsreihenfolge beeinträchtigt werden könnte. Die Bieter haben daher sorgfältig darauf zu achten, dass die Angebote alle erforderlichen Angaben, Nachweise und Erklärungen enthalten. Hinweis: Es finden im Rahmen des offenen Verfahrens keine Verhandlungen über die Angebote statt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt anhand der in den Vergabeunterlagen festgelegten Zuschlagskriterien.“

Quelle: eForms-Pflichtangaben der Vergabestelle, erfasst über oeffentlichevergabe.de. Die Angaben werden von der Vergabestelle selbst ausgefüllt — wir prüfen sie nicht auf Richtigkeit.

Preiseinschätzung

Basierend auf 1.364 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 282.880 €
Median 503.309 €
Oberes Quartil 1.266.542 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Verfahrensverlauf

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen

    0 Veröffentlichungen

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Stammdaten
Angebotsfrist 07.01.2026 (abgelaufen)
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Hoch
Auftraggeber Zentrum für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung GmbH (ZenDiS)
Standort Bochum, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht 21.11.2025
CPV-Code 72000000
IT-Dienstleistungen (Was ist das?)
Lose 4 (max. 4 pro Bieter)
Laufzeit 2 Jahre
Bindefrist (?) 84 Tage

Vergabe-Status (?)
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Bei Unterschwellenvergaben ist die TED-Veröffentlichung des Ergebnisses nicht zwingend — direkt beim Auftraggeber nachfragen.

Ø Bieter in der Branche 7.2

Historischer Durchschnitt aus 49.194 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%

Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 15.302 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Schätzwert-Abweichung -6%
KMU-Bieteranteil 31%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Nordrhein-Westfalen
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Zentrum für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung GmbH (ZenDiS). Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Datenquelle: oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI)