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Wirtschaftsprüfer für die Prüfung der Jahresabschlüsse 2026 bis 2030 des Landesbetrieb Verkehr (LBV)
Vergabe-Ergebnis
Keine Vergabedetails publiziert
Diese Vergabeergebnis-Bekanntmachung enthält keine Angaben zu Auftragnehmer, Vertragswert oder Bieter-Anzahl. Das ist bei öffentlichen Vergaben in Deutschland häufig — rund 60 % aller Vergabeergebnisse werden ohne diese Kerndaten publiziert.
Details finden Sie möglicherweise direkt auf der Portal-Seite der Vergabestelle.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Auftragsgegenstand ist die Prüfung der Jahresabschlüsse des Landesbetrieb Verkehr (LBV) für die Jahre 2026 bis 2030.
- Die Prüfung erfolgt nach HGB, LHO und HGrG.
- Die Bilanzsumme des Vorjahres betrug 26 Millionen Euro.
- Es wird ein Bestätigungsvermerk gemäß § 322 HGB gefordert.
- Bewerber müssen als Wirtschaftsprüfer zugelassen sein und entsprechende Erfahrung nachweisen.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die zu vergebende Leistung umfasst die Prüfung der Jahresabschlüsse des kaufmännisch buchenden LBV nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften gemäß §§ 316 ff. HGB. Ggf. vom HGB abweichende Bestimmungen für die Aufstellung der Jahresabschlüsse kann die für die Finanzen zuständige Behörde erlassen, soweit dies auf Grund der Stellung des LBV als Landesbetrieb erforderlich ist. Die Prüfung schließt die Einhaltung der Landeshaushaltsordnung einschließlich der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften ein (§ 106 LHO inkl. Verwaltungsvorschriften). Darüber hinaus ist eine Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) in der jeweils geltenden Fassung durchzuführen. Es wird eine Finanzplanabrechnung vom LBV erstellt, die zu prüfen ist. Der Prüfbericht hat einen Bestätigungsvermerk gemäß § 322 HGB zu enthalten. Die Bilanzsumme des Vorjahres betrug 26 Millionen Euro, ähnliche Werte werden auch im Leistungszeitraum erwartet. Wirtschaftsprüfer für die Prüfung der Jahresabschlüsse 2026 bis 2030 des Landesbetrieb Verkehr (LBV)
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