Präqualifikation / Eignungsnachweise
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6 Abs. 3 Nr. VOB/A zu machen: Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung, Freistellungsbescheinigung Finanzamt, Verpflichtungserklärung zum Ausschluss ausbeuterischer Kinderarbeit