AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.de/auftraege/suche-ueber-vergabestellen/Bauwirtschaft%2520Baden%252DW%25C3%25BCrttemberg%2520e%252E%2520V%252E/3437937) · Abgerufen am 19.09.2026 18:29 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/25782338/

Lieferung und Montage Umkleide- u. Werkzeugspinde, Sitzbänke, Wertfächer

Notice-ID: 25782338

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Stammdaten

Auftraggeber
Bauwirtschaft Baden-Württemberg e. V.
Veröffentlicht
04.09.2026
Frist (Submission)
14.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung (national)
Branche
Büro & Verwaltung

Beschreibung

Der Auftraggeber Bauwirtschaft Baden-Württemberg e. V., Hohenzollernstraße 25, 70178 Stuttgart, Deutschland gibt in dem Vergabeverfahren mit der Vergabenummer 359 - 941 - 2026 zu der am 13.08.2026 10:43 Uhr auf www.evergabe.de (Vergabe-ID: 3437937) veröffentlichten Bekanntmachung mit dem Titel "Lieferung und Montage Umkleide- u. Werkzeugspinde, Sitzbänke, Wertfächer" folgende Berichtigung bekannt: Die Frist zur Einreichung der Angebote wird vom 07.09.2026, 11:00 Uhr, auf den 14.09.2026, 11:00 Uhr, verlängert. Die Fristverlängerung erfolgt aufgrund der Vielzahl der eingegangenen Bieterfragen und der hierzu erteilten Antworten. Den Bietern soll hierdurch ausreichend Zeit eingeräumt werden, die mit den Antworten zur Verfügung gestellten Informationen bei der Erstellung ihrer Angebote angemessen zu berücksichtigen. Die Bindefrist bleibt unverändert. Im Übrigen bleiben die Vergabeunterlagen und die darin enthaltenen Festlegungen unverändert. Möbel (Werkstatt/ Werkraum)

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).