AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/NetServer/PublicationControllerServlet?function=Detail&TWOID=54321-Tender-19f6e4e9ddd-707ac93182bad234&PublicationType=3) · Abgerufen am 16.09.2026 19:39 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/25801270/

Abbruch Tropfkörper 1 und 4 Schachtbauwerke

Notice-ID: 25801270

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Cloppenburg
Veröffentlicht
09.09.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
CPV-Code
45111100 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
VOB (Bauleistungen)

Beschreibung

Gegenstand der Baumaßnahme ist der fachgerechte Rückbau des Tropfkörpers I sowie von vier Schachtbauwerken auf dem Gelände der städtischen Kläranlage Cloppenburg. Der Tropfkörper besteht im Wesentlichen aus einer Stahlbetonkonstruktion mit Ziegelverblendung, einem Festbett aus Lavasteinen und einer Verrieselungseinrichtung aus Stahl. Die Schachtbauwerke bestehen überwiegend aus Stahlbeton und sind teilweise durch erdverlegte Rohrleitungen miteinander verbunden. Die Leistung umfasst insbesondere die Baustelleneinrichtung, die fachgerechte Schadstoffsanierung, die Demontage und den Abbruch der ober- und unterirdischen Bauwerksteile einschließlich Fundamente und Rohrleitungen, die Separierung, den Abtransport und die ordnungsgemäße Entsorgung der anfallenden Materialien sowie die Verfüllung der Baugruben und die Wiederherstellung der Geländeoberflächen. Die Arbeiten sind bei laufendem Betrieb der Kläranlage unter besonderer Berücksichtigung der angrenzenden, zu erhaltenden Bauwerke und Leitungen erschütterungsarm auszuführen. Abbbruch, Schadstoffsanierung, Erdbau

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).