Präqualifikation / Eignungsnachweise
Im Falle der Präqualifikation entfällt die v. g. Eigenerklärung. Diese Unternehmen haben jedoch einen entsprechenden Nachweis der Präqualifikation vorzulegen. Akzeptiert wird die Eintragung in das ULV der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt, Sachsen, Brandenburg und Thüringen oder im AVPQ für die entsprechende Leistung.