Sicherheiten / Bürgschaften
Keine Sicherheitsleistungen gefordert.
Sofern der Auftragnehmer eine Vorauszahlung wünscht, ist vor deren Auszahlung eine Anzahlungsbürgschaft in Höhe der Vorauszahlungssumme vorzulegen.
Die Kosten der Bürgschaft trägt der Auftragnehmer.
Alternativ kann auf die Stellung einer Bürgschaft verzichtet werden.