Präqualifikation / Eignungsnachweise
Der Bieter hat entsprechend den Vergabeunterlagen Formblatt 631UVgO Pkt. 3 mit dem Angebot bzw. auf gesonderte Nachforderung zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuver-lässigkeit folgende Angaben (Eigenerklärung) gemäß § 33 UVgO zu machen
Die Eignung kann auch durch eine direkt abrufbare Eintragung in der Liste der bundesweiten Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der DIHK e. V. nachgewiesen werden.