Präqualifikation / Eignungsnachweise
Der Bieter hat mit dem Angebot vorzulegen: die „Eigenerklärung zur Eignung “ bzw. präqualifizierte Unternehmen die Präqualifikationsnummer der Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis.
Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz