AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E25784154) · Abgerufen am 28.08.2026 03:37 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/258d2569-e8ec-4718-b76f-32ce16adf9f1/

Verlängerung der Stadtbahnlinie 1 nach Sennestadt Hier: Baugrundgutachten

Notice-ID: 258d2569-e8ec-4718-b76f-32ce16adf9f1 · Procedure-ID: 20dc9d4e-b53c-484f-95c2-020f5fb6209e

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Stammdaten

Auftraggeber
moBiel GmbH, Bielefeld
Veröffentlicht
09.08.2026
Frist (Submission)
07.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

In der Entwurfs- und Genehmigungsphase ist zunächst eine Baugrunduntersuchung sowie ein geotechnisches Gutachten mit begleitender geotechnischer Beratung vorzusehen. Die Maß-nahme berührt Verkehrsflächen folgender Baulastträger: Straßen.NRW (L 756) sowie die Stadt Bielefeld mit den Straßen Ramsbrockring, Sennestadt Ring, Senner Hellweg, Elbeallee und Württemberger Allee. Der Auftragnehmer hat sämtliche Leistungen unter Berücksichtigung der jeweils gültigen technischen Regelwerke, Normen und gesetzlichen Vorgaben auszuführen.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
30 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).