Präqualifikation / Eignungsnachweise
Eigenerklärung zur Eignung oder Eintragung in das Amtliche Verzeichnis (Präqualifikation)
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende(n) Leistung(en) durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis gemäß § 6 VOL/A bzw. § 35 Abs. 6 UVgO (AVPQ) und ergänzend durch Vorlage auftragsspezifischer Eignungsnachweise (z.B. Referenzen), die im amtlichen Verzeichnis nicht die geforderten Mindestanforderungen erfüllen bzw. nicht hinterlegt sind.