AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://trading.energie-handelsplatz.de/?tenderID=57880) · Abgerufen am 25.09.2026 04:25 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/25907432-e285-4a35-9c5e-e39dc4f136a7/

Lieferung von elektrischer Energie für die Nord-West Kavernengesellschaft mbH (NWKG) für die Lieferjahre 2027 und 2028

Notice-ID: 25907432-e285-4a35-9c5e-e39dc4f136a7 · Procedure-ID: 914ee352-c770-4629-8e1c-3ce98d5435be

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Stammdaten

Auftraggeber
Nord-West Kavernengesellschaft mbH - vertreten durch die ISPEX Consulting GmbH, Wilhelmshaven
Veröffentlicht
13.09.2026
Frist (Submission)
29.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Einzelvergabe
CPV-Code
09310000 — Erdöl, Strom und Energie
Branche
Energie & Umwelt
Geschätzter Wert
10.600.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Nord-West Kavernengesellschaft mbH (NWKG) schreibt die Lieferung von elektrischer Energie für die Lieferjahre 2027 und 2028 mit der Option auf einmalige Verlängerung der Vertragslaufzeit um zwei Jahre aus. Die Ausschreibung umfasst 8 Lieferstellen der NWKG mit einem prognostizierten Gesamt-strombedarf von ca. 13,7 GWh pro Lieferjahr aus. Optional kommen ggf. zwei weitere Lieferstellen des Erdölbevorratungsverbands mit einem prognostizierten Gesamtstrombedarf von ca. 85.000 kWh p.a. hinzu.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2027
Ende
31.12.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
14 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).