AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 31.05.2026 04:14 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/25943ebc-4e93-463c-9cd0-8cef517ec45c/

BRANDENBURG-TAG 2025 in Perleberg - Aussteller, Schausteller und Speisenanbieter

Notice-ID: 25943ebc-4e93-463c-9cd0-8cef517ec45c

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Stammdaten

Auftraggeber
Rolandstadt Perleberg, Perleberg
Veröffentlicht
27.11.2024
Notice-Typ
Vorinformation
Verfahrensart
Nicht offenes Verfahren
CPV-Code
79952000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Kultur & Veranstaltungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Rolandstadt Perleberg wird vom 12. bis 14. September 2025 den 17. BRANDENBURG-TAG unter dem Motto "Perlenpracht - Mitgemacht" ausrichten. Das Motto ist angelehnt an das Perleberger Stadtwappen mit seinen vielen Perlen. Diese Perlenvielfalt steht für die vielen Akteure aus Perleberg, der Prignitz, ganz Brandenburg und angrenzenden Bundesländern. Auf mehreren Veranstaltungsflächen, die in der Stadt verteilt sind, aber dennoch zusammenhängen, werden auf Bühnen, Hinterhöfen, Straßen und Plätzen unterschiedlichste Programme umgesetzt, um das Land Brandenburg in seiner Vielfalt zu präsentieren. Neben musikalischen Bühnenhighlights werden u. a. auch Schauvorführungen sowie ein Kleinkunst-Straßenfestival u. v. m. ein breites Besucherspektrum begeistern.

Vertragslaufzeit

Beginn
12.09.2025
Ende
14.09.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).