AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe.de/auftraege/suche-ueber-vergabestellen/Landratsamt%2520Kyffh%25C3%25A4userkreisAmt%2520f%25C3%25BCr%2520Recht%2520und%2520Vergabe/3460672) · Abgerufen am 25.10.2026 22:54 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/25965522/

Vertrag über die Überlassung der Software CommandX auf Dauer und die Pflege nach Lieferung für 48 Monate für 6 Feuerwehreinsatzzentralen des Kyffhäuserkreises

Notice-ID: 25965522

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Landratsamt KyffhäuserkreisAmt für Recht und Vergabe
Veröffentlicht
24.10.2026
Frist (Submission)
07.10.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Branche
IT & Digitalisierung

Beschreibung

a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Name und Anschrift: Landratsamt Kyffhäuserkreis Amt für Recht und Vergabe Markt 8 99706 Sondershausen Telefonnummer: +49 3632741-274 E-Mail: rev@kyffhaeuser.de Faxnummer: +49 3632741-88274 Internet: http://www.kyffhaeuser.de b) Vergabeverfahren: Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb c) Art und Umfang der Leistung: Gegenstand des EVB-IT Überlassungsvertrages ist die Überlassung von Standardsoftware* CommandX für 6 Feuerwehreinsatzzentralen (FEZ) mit jeweils 3 Benutzerlizenzen für den Kyffhäuserkreis auf Dauer (Verkauf) und die Pflege der Standardsoftware* CommandX nach der Lieferung für 48 Monate und sonstige Leistungen nach Aufwand und gemäß dem Leistungsverzeichnis. d) Zeitraum der Leistungserbringung: Lieferung/Ausführung ab: 23.11.2026 Lieferung/Ausführung bis: 31.12.2030 Lieferort: Kyffhäuserkreis für 6 Feuerwehreinsatzzentralen (FEZ) e) beauftragtes Unternehmen: 1. Auftragnehmer: Eurocommand GmbH Schnackenburgallee 213-217 22525 Hamburg Software,IT-Systemdienstleistungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).