AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/f354152d-8aa4-4048-b6c0-a844bcb47bb0) · Abgerufen am 07.11.2026 10:05 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/25987924/

Deponie Kalkhäusl Weiherhammer - Demontage und Entsorgung der best. Entgasungsanlage

Notice-ID: 25987924

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab
Veröffentlicht
30.10.2026
Frist (Submission)
19.11.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung (national)
CPV-Code
45251240 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
VOB (Bauleistungen)

Beschreibung

Der Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab beabsichtigt die Vergabe der Demontage und Entsorgung der best. Entgasungsanlage - Deponie Weiherhammer/Kalkhäusl im Landkreis Neustadt d.d.Waldnaab. Umbauten und Modernisierungen betreffen lediglich die Anlagentechnik der Entgasungsanlage und die Gebäude/Umhausung der Gassammelstationen. Eine Gasförderung und eine Schwachgasfackel werden neu installiert und an das Entgasungssystem angeschlossen Die Hochtemperaturfackel inkl. vorhandenen Gasförderstation, die Brennmuffel inkl. Steuerung und Stahlkamin im Sickerwasserreinigungsgebäude, Wärmetauscher im Sickerwasserreinigungsgebäude und zwei freistehende Kühlaggregate (Tischkühler) werden demontiert. Detaillierte Angaben zu den hier geforderten Leistungen sind der Leistungsbeschreibung, dem Leistungsverzeichnis sowie den weiteren Vergabeunterlagen zu entnehmen. Deponie Kalkhäusl Weiherhammer - Demontage und Entsorgung der best. Entgasungsanlage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).