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Lieferauftrag EU-Oberschwelle 4 Lose

Diverse Zubehörteile für Unterwassergeräte

GEOMAR Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel · Kiel · Schleswig-Holstein · Stiftung des öffentlichen Rechts (Land)

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Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 4 Losen alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    Ortungshilfen
    🏆 J. Bornhöft Industriegeräte GmbH · Kiel
  • Los 2 Vergeben
    Acoustic Zooplankton Fish Profiler
    🏆 J. Bornhöft Industriegeräte GmbH · Kiel
  • Los 3 Vergeben
    Umbau CTD-Messgeräte
    🏆 J. Bornhöft Industriegeräte GmbH · Kiel
  • Los 4 Vergeben
    Ersatzteile Remus6000
    🏆 J. Bornhöft Industriegeräte GmbH · Kiel
Auftragnehmer
  • J. Bornhöft Industriegeräte GmbH · Kiel
👥 Eingegangene Angebote 4
📅 Zuschlagsdatum 09.07.2026

Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.

Bieter-Übersicht: 4 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: J. Bornhöft Industriegeräte GmbH. Die übrigen 3 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.

Beschreibung

Diverse Zubehörteile für Unterwassergeräte

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

KMU-Anteil der Bieter

4 von 4 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (100 %)

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Alle Lose
  • Preis 100 %

    Angebotspreis

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB), Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

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  1. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen

    Auftragnehmer J. Bornhöft Industriegeräte GmbH

    1 Veröffentlichung

    • 09.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

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Preiseinschätzung

Basierend auf 22 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 202.769 €
Median 346.344 €
Oberes Quartil 1.193.868 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

GEOMAR Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel · Kiel

mmix@geomar.de
+49 431-600-2558

Stammdaten
Vergabenummer 0053-2026
Verfahrensart Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Auftragsart Lieferauftrag
Schwierigkeit Gering
Standort Kiel, Schleswig-Holstein
Veröffentlicht 09.07.2026
CPV-Code 38290000
Labor-, optische und Präzisionsgeräte (Was ist das?)
Angebote 4
entspricht Branchen-Schnitt (Ø 2,1) (?)
Lose 4
Erfüllungsort Kiel
Laufzeit 3 Monate
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (1)
J. Bornhöft Industriegeräte GmbH · Kiel

Auftragnehmer (?)
J. Bornhöft Industriegeräte GmbH
Vertrag 09.07.2026

Ø Bieter in der Branche 2.1

Historischer Durchschnitt aus 44.940 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 87%

Anteil der erfassten Verfahren in Sonstiges mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 1.988 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 15 Tage
Schätzwert-Abweichung -3%
KMU-Bieteranteil 34%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Zuschlagswert

Zuletzt geprüft am 11.07.2026

Daten korrigieren →