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Offener zweiphasiger anonymer Planungswettbewerb für Architektur- und Landschaftsarchitekturbüros nach RPW 2013 für ein Bürogebäude des Robert Koch-Instituts am Standort Nordufer 20 in 13353 Berlin-Wedding
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vertreten durch Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) · Berlin · Berlin
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Beschreibung
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Es handelt sich um einen offenen, zweiphasigen, anonymen Planungswettbewerb für Architektur- und Landschaftsarchitekturbüros nach RPW 2013.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Das Verfahren wird als offener zweiphasiger anonymer Planungswettbewerb für Architektur- und Landschaftsarchitekturbüros durchgeführt. Das Preisgericht wählt aus den eingereichten Arbeiten der 1. Phase bis zu 25 Arbeitsgemeinschaften zur Teilnahme an der 2. Phase des Wettbewerbs aus. Die Wettbewerbsbeiträge bleiben bis zum Abschluss des gesamten Verfahrens anonym. Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Ziel dieses Wettbewerbs ist es, ein geeignetes Architektur- und Landschaftsarchitekturbüro sowie einen überzeugenden Vorentwurf für die Bauaufgabe zu finden. Es ist beabsichtigt, der Empfehlung des Preisgerichts folgend mit der ersten Preisträgerin bzw. dem ersten Preisträger Verhandlungen aufzunehmen mit dem Ziel die LP 2 (Vervollständigung) bis mindestens LP 5 nach HOAI § 34 bzw. § 39 HOAI zu beauftragen, sofern eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleistet ist und kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht.“
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eignungsanforderung
Als Zulassungsbereich gelten die Mitgliedstaaten des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA-Government Procurement Agreement) und der ergänzenden Abkommen. Zugelassen zur Teilnahme am Wettbewerb sind Planungsteams aus Architektinnen resp. Architekten (federführend) und Landschaftsarchitektinnen resp. Landschaftsarchitekten: Natürliche Personen, die gemäß den Regelungen ihres Herkunftslandes am Tag der Auslobung berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/in oder Garten-/Landschaftsarchitekt/in zu führen und freiberuflich tätig sind. Ist in dem Herkunftsland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und der Richtlinie 2013/55/EU gewährleistet ist. Juristischen Personen, zu deren satzungsmäßigem Geschäftszweck die der Wettbewerbsaufgabe entsprechenden Planungsleistungen gehören, sofern jeweils der zu benennende bevollmächtigte Vertreter und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Arbeitsgemeinschaften aus natürlichen Personen und / oder juristischen Personen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Dies gilt auch für die Beteiligung Freier Mitarbeiter/innen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied benannt sein. Arbeitsgemeinschaften haben eine/n bevollmächtigte/n Vertreter/in zu benennen, der/die für die Wettbewerbsarbeit verantwortlich zeichnet. Mit der Teilnahme am Wettbewerbsverfahren verpflichten sich die Partner der Arbeitsgemeinschaft für den Fall einer aus dem Verfahren resultierenden Beauftragung zur Aufrechterhaltung der Arbeitsgemeinschaft bis zur vollständigen Abwicklung des Auftrages. Jeder Wettbewerbsteilnehmende darf nur einen Entwurf einreichen. Arbeitsgemeinschaften gelten als ein Wettbewerbsteilnehmer. Auch ihre Partner/innen dürfen sich nicht mehrfach – d. h. zusätzlich als einzelner Teilnehmende/r oder Partner/in einer weiteren Arbeitsgemeinschaft – am Wettbewerb beteiligen. Mehrfachbeteiligungen führen zum Ausschluss aller betroffenen Teilnehmenden. Die Teilnahmeberechtigung wird nach Abschluss der 1. Phase unter Beibehaltung der Anonymität geprüft. Ausgeschlossen von der Teilnahme am Wettbewerb sind Personen, die infolge ihrer Beteiligung an der Auslobung oder Durchführung des Wettbewerbs bevorzugt sein oder Einfluss auf die Entscheidung des Preisgerichts nehmen können. Das Gleiche gilt für Personen, die sich durch Angehörige oder ihnen wirtschaftlich verbundene Personen einen entsprechenden Vorteil oder Einfluss verschaffen können.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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