AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 09.05.2026 16:32 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/25c7c751-939e-47db-bfc2-5532d2d9c9f5/

SCO – Schulcampus Oldenburg i.H. – VE28 Raumausstattung

Notice-ID: 25c7c751-939e-47db-bfc2-5532d2d9c9f5 · Procedure-ID: 42ef9e4d-778e-4bf6-a332-12a49bb060be

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Oldenburg i. H., Oldenburg in Holstein
Veröffentlicht
06.12.2023
Frist (Submission)
01.02.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45421100 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Beschreibung Schulcampus Oldenburg, Neubau von zwei Schulgebäuden (Fachklassentrakt und Gemeinschaftsschule) und einer Sporthalle. Adresse: Adolf-Friedrich-Str., 23758 Oldenburg i.H. Beschreibung Gem. Beschluss der Stadtverordneten der Stadt Oldenburg i.H. wird das Gymnasium um drei Neubauten erweitert und es entsteht durch die Zusammenlegung mit der Gemeinschaftsschule am Standort ein Schulcampus ohne Interimsmaßnahmen. Die drei Neubauten werden im Wesentlichen in Stahlbeton hergestellt. Die Fassade wird mit einem rötlichen Verblendmauerwerk mit Sichtbetonstürze verkleidet. Die Fenster sind als Bänder zusammengefasst.

Vertragslaufzeit

Beginn
08.04.2024
Ende
04.11.2024

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 DAYS

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig - Holstein, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).