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Ravensburger Verkehrs- und Versorgungsbetriebe - Vergabe der Wärmeversorgung im Rahmen eines Wärmecontracting für das Hallenbad Eschach, die Mehrzweckhalle Eschach und der Stefan-Rahl-Grundschule
Ravensburger Verkehrs- und Versorgungsbetriebe (Eigenbetrieb der Stadt Ravensburg) · Ravensburg · Baden-Württemberg · Kommunaler Auftraggeber
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Beschreibung
Die Stadt Ravensburg saniert das Hallenbad Eschach. Das Gesamtareal mit der Ste-fan-Rahl Schule, der Mehrzweckhalle und dem Hallenbad wird durch die zentrale Wär-meversorgungsanlage im Unterschoss des Hallenbades mit Wärme versorgt. Nach Abschluss der Sanierung soll die Wärmeversorgung dieses Areals durch einen externen Dienstleister erfolgen. Nach der Sanierung steht für die Wärmeerzeugung auf dem Gesamtareal kein Platz zur Errichtung einer Heizzentrale zur Verfügung. Die Stadt Ravensburg - vertreten durch den Eigenbetrieb Ravensburger Verkehrs- und Versorgungsbetrieb - benötigt daher zur Abdeckung des Bedarfs an ökologischer Wärmeenergie für den Zeitraum vom 01.06.2027 bis zum 30.05.2037 - mit zwei fünfjäh-rigen Verlängerungsoptionen - einen Wärmeliefervertrag durch Wärmecontracting. Ge-genstand der Ausschreibung ist die Lieferung von ökologisch erzeugter Wärmeenergie an die Abnahmestelle im Hallenbad Eschach zur Versorgung des Gesamtareal inklusi-ve der optionalen Versorgung der Vereinsräume des TSV Oberzell nach der folgenden Darstellung und Auflistung der Anschlussobjekte durch einen Contractor, welcher die Planung, Finanzierung, Errichtung und Betrieb der Heizzentrale und die Wärmelieferung übernimmt. Für die Errichtung der Heizzentrale muss der Contractor ein geeignetes Grundstück im Rahmen der Angebotsphase nachweisen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Energie & Umwelt
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand ist die Wärmeversorgung durch Wärmecontracting für das Hallenbad Eschach, die Mehrzweckhalle und die Stefan-Rahl-Grundschule in Ravensburg.
- Der Vertrag hat eine Laufzeit von 10 Jahren mit zwei optionalen Verlängerungen um jeweils 5 Jahre, beginnend am 01.06.2027.
- Der Auftragnehmer übernimmt Planung, Finanzierung, Errichtung und Betrieb der Heizzentrale sowie die Lieferung von ökologisch erzeugter Wärmeenergie.
- Ein geeignetes Grundstück für die Errichtung der Heizzentrale muss im Rahmen der Angebotsphase nachgewiesen werden.
- Die Ausschreibung erfordert umfangreiche Nachweise zur Eignung und Erfahrung im Wärmecontracting.
Die Ausschreibung betrifft die Wärmeversorgung im Rahmen eines Wärmecontractings für ein Areal in Ravensburg, bestehend aus Hallenbad, Mehrzweckhalle und Schule.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
Mindestens 3 Bewerber
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
-
Eintragung Handelsregister
1. Vorbemerkung: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen. Vorstehende Ausführungen gelten für die weiteren Nachweise entsprechend. 2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: (1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen, (2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, (3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), 3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: (1) Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
-
Gesamtjahresumsatz
1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und Umsatz mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. (2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 3 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie von mind. 3 Mio. EUR für Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
-
Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Nachweis eines vergleichbaren Referenzprojekts des Wärmecontractings mit der Errichtung einer Heizzentrale mit mindestens 240 kW-Leistung in den vergangenen drei Jahren.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
-
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
-
Ausführung geschützten Werkstätten/Programmen vorbehalten
Die Ausführung ist bestimmten Einrichtungen vorbehalten (§ 118 GWB).
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Preiseinschätzung
Basierend auf 37 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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